Nachdem Sie sich nun endgültig für einen Bauträger entschieden haben,
achten Sie bitte bei der Vertragsunterschrift darauf, dass man Ihnen
ein Recht einräumt, die Baustelle von Beginn an zu betreten und zu
besichtigen.
Lassen Sie sich vertraglich auch bestätigen, dass Sie während der Bauphase ein Recht darauf haben, Baumängel beim Bauträger anzuzeigen. Denn sollte dies in Ihrem Vertrag nicht geregelt sein, dürfen Sie rein rechtlich gesehen das Haus erst bei der Schlüsselübergabe betreten, was allerdings selten der Fall ist.
Suchen Sie sich bereits im Vorfeld einen unabhängigen Bausachverständigen, der Sie im Fall des Falles gegenüber dem Bauträger vertreten wird. Bei Streitigkeiten sollten Sie diesen auf jeden Fall zu Rate ziehen. Prüfen Sie außerdem, inwieweit Ihre Rechtschutzversicherung Sie bei Streitigkeiten unterstützen kann.