Hier gehe ich kurz auf einige Fragen ein, die sich ein Bauherr ab und an einmal stellen wird:
Wann ist Baulärm zulässig?
Baulärm, mit Ausnahme von extrem lauten Arbeiten, ist Werktags in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr zulässig.
Wer haftet bei Schäden Dritter durch den Handwerker?
Angenommen Ihr Handwerker schädigt auf oder an Ihrem Grundstück einen Dritten durch Unachtsamkeit, dann haftet der Handwerker für den entstandenen Schaden, denn dieser hat eine Sorgfaltspflicht zu wahren.
geregelt im BGB §831
Wer haftet bei Pfusch und wer trägt die Kosten dafür?
Wird an Ihrem Bau gepfuscht oder einfach mal etwas vergessen, eine Tür oder ein Fenster, muss die dafür zuständige Firma dafür aufkommen. Sie haben gegenüber der Firma ein Anspruch auf Gewährleistung und diese ist dafür kostenlos zur Nachbesserung verpflichtet.
geregelt im BGB §634
Müssen überhöhte Rechnungen bezahlt werden?
Bei überhöhten Rechnungen sollten Sie sofort Beschwerde bei der rechnungsstellenden Firma einlegen. Es gilt, der Kostenvoranschlag ist verbindlich, bei Mehrkosten bzw. Mehraufwand und damit verbundene Mehrkosten ist der Bauherr im Vorfeld darüber zu informieren. Die Baufirma kann den Betrag nicht im Nachhinein verlangen und Sie sind nicht verpflichtet, die über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Kosten zu zahlen.
geregelt im BGB §631 Abs. 1
Grundbucheintrag noch nicht geändert, wer ist der rechtlicher Besitzer?
Wer ist Besitzer einer Immobilie, wenn die Kaufsumme überwiesen wurde, es aber im Grundbuch noch keine Änderung gibt?
Sobald die Kaufsumme komplett gezahlt wurde, sind Sie Eigentümer der Immobilie. Der im Grundbucheintrag eingetragene Besitzer hat keine Möglichkeit mehr, dieses anzufechten, jedoch sollten Sie die Änderung sofort veranlassen.
geregelt im BGB §985
Wie ist das mit dem Wegerecht geregelt?
Ist das Geh- und Fahrrecht im Grundbuch eingetragen, gilt dieses auch, das heißt, Sie als Besitzer müssen das Wegerecht einräumen.
geregelt im BGB §1018 ff
Quelle: Kabel 1 - Fernsehbeitrag

